Rechtsmittel

Gegen ein Urteil beim Amtsgericht, also Strafrichter oder Schöffengericht, gibt es Rechtsmittel und zwar die Berufung und die Revision.

Bei der Berufung gibt es beim Landgericht ein komplett neues Verfahren, das noch einmal bei null beginnt und in dem noch einmal neu entschieden wird.

Bei der Revision gibt es keine neue Verhandlung, sondern es wird nur geprüft, ob das Gericht in der Verhandlung und bei der Urteilsfassung die rechtlichen „Spielregeln“ eingehalten hat. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, wird man daher als Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts immer die Revision wählen.

Gegen Urteile des Landgerichts gibt es keine Berufungsmöglichkeit, sondern nur die Revision.

Beide Rechtsmittel müssen innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils in der Verhandlung eingelegt werden.