Wichtige Hinweise im Strafrecht

1.) Machen Sie keine Angaben ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen "unglücklicher Aussagen" lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art "Schuldeingeständnis" hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...) sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegensten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

2.) Holen Sie zum frühest möglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, um so höher sind die Aussichten den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen.

3.) Wir werden bevor irgendwelche Angaben zur Sache gemacht werden, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Sie über die darin enthaltene Vorwürfe und die damit zusammenhängende Rechtslage und die geeignete Verteidigungsstrategie informieren.

Außer in Haftsachen kann die Akteneinsicht recht lange dauern, da diese erst nach Abschluss der Ermittlungen gewährt wird. Oft wird im Rahmen des selben Verfahrens auch noch gegen andere Personen ermittelt so dass das Verfahren auch erst mit diesen Ermittlungen abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Es ist völlig normal dass die Einsicht in die Akte erst nach einem halben Jahr oder noch später erfolgen kann. Dies ist, da in der Zwischenzeit nichts gegen Sie als Beschuldigten unternommen wird, auch nicht von Bedeutung.

4.) Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe die Situation durch eine Aussage zu "retten". Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion, auch hier gilt, keine Aussage ohne anwaltliche Beratung ! In diesem Fall erfolgt dann auch eine Akteneinsicht innerhalb weniger Tage.

Besser drei Tage in Untersuchungshaft statt später drei Jahre in Strafhaft!

5.) Widersprechen Sie grundsätzlich Allem, unterschreiben Sie nichts! Sie verhindern dadurch zwar nicht die Maßnahme, behalten aber die Möglichkeit diese später als rechtswidrig feststellen zu lassen und erreichen somit dass Beweise ggf. nicht verwertet werden können. So vermerken Sie z.B. im Falle einer Hausdurchsuchung auf dem Protokoll, dass Sie der Maßnahme widersprechen!

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