Wichtige Fragen zum Strafrecht

Welche Kosten entstehen bei einer Strafverteidigung?

Die Kosten richten sich nach dem RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz), hiernach entstehen für die Verteidigung in einfachen Fällen vor dem Amtsgericht Kosten in der Größenordnung von ca. 800.- bis 1.000.- Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

In anderen als sehr einfach gelagerten Fällen ist der Abschluss einer Honorvereinbarung die Regel und erforderlich.

Bei Strafverfahren ist es am Anfang oft nicht möglich, die insgesamt anfallenden Kosten auch nur annähernd zu überblicken. Eine zehntägige Hauptverhandlung in einem großen Verfahren beim Landgericht bedeutet natürlich einen erheblich größeren Aufwand als ein kleiner Diebstahl, der beim Amtsgericht verhandelt wird. Aus diesem Grunde werden in Strafverfahren oftmals Honorarvereinbarungen geschlossen, die dann verbindlich sind, so dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Bei einem Besprechungstermin können wir dies in aller Offenheit erörtern.

Werden die Kosten bei einem Freispruch erstattet?

Im Falle eines Freispruchs werden die gesetzlichen Gebühren nach der RVG von der Staatskasse erstattet. Die Differenzkosten zu einer gegebenenfalls bestehenden Honorvereinbarung hat der Mandant selbst zu tragen.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?

Grundsätzlich ja, insbesondere bei Jugendlichen und mittellosen Angeklagten. Die Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgt durch das Gericht aber nur in Fällen, in denen eine gewisse rechtliche Schwierigkeit oder bestimmte, erhebliche Straferwartungen bestehen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten der Strafverteidigung ?

Grundsätzlich nur in Fällen, in denen eine fahrlässige Begehung Gegenstand ist. Hierunter versteht man Straftatbestände, deren Verwirklichung der Täter nicht wollte sondern nur durch Anwendung mangelhafter Sorgfalt verwirklicht hat. Ein klassisches Beispiel ist die fahrlässige Körperverletzung.

Verhalten bei einer Durchsuchung:

Schweigen Sie! Bewahren Sie Ruhe! Verhalten Sie sich höflich und kooperativ! Behindern Sie die Beamten nicht bei der Amtsausübung! Vernichten Sie keine Beweismittel! Dazu ist es nun zu spät, Sie riskieren nur Ihre Verhaftung (Verdunklungsgefahr)! Geben Sie keine Unterlagen freiwillig heraus! Widersprechen Sie Beschlagnahmen ausdrücklich! Achten Sie darauf, dass der Widerspruch protokolliert wird! Lassen Sie ein detailliertes Verzeichnis der beschlagtnahmten Gegenstände/Unterlagen erstellen!

Aber: Geben Sie das wonach gesucht wird heraus - wohlgemerkt widersprochen wird trotzdem - aber Sie verhindern so dass "zufällig" noch weitere Dinge gefunden werden.

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