Strafbefehlsverfahren
Sofern die Staatsanwaltschaft ein strafbares Verhalten Ihrerseits bei Gericht zu beweisen glaubt, wird sie entweder eine Anklageschrift zu Gericht schicken oder in einfacher gelagerten Verfahren einen Strafbefehlsantrag bei Gericht stellen. Beides wird vom Gericht geprüft, wobei diese Prüfung je nach dem damit befassten Gericht unterschiedlich intensiv ausfällt. In der Regel wird die Anklage zugelassen bzw. der Strafbefehl erlassen.
Sie bekommen dann direkt vom Gericht ein mit "Strafbefehl" bezeichnetes Schriftstück in dem beschrieben wird, was man Ihnen vorwirft und in dem dann gleich auch das Urteil, d.h. die Strafe aufgeführt ist.
Hiergegen können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.
Wichtig: Der Strafbefehl wird förmlich zugestellt, d.h. der Briefträger notiert das Datum, an dem er den Brief einwirft. Die zwei Wochen laufen ab da und der Einspruch muss am letzten Tag der Frist vor 24:00 Uhr im Briefkasten oder im Fax des Gerichts sein.
Unterbleibt der Einspruch, dann gelten Sie in soweit als verurteilt und das Ganze wirkt wie ein "normales" Urteil.
Legen Sie fristgerecht Einspruch ein, kommt es zur Verhandlung und es gibt auch die Möglichkeit, gegen das in der Verhandlung ergangene Urteil Rechtsmittel einzulegen. Es kann auch nur gegen einzelne "Bestandteile" des Strafbefehls Einspruch eingelegt werden, z.B. nur gegen die Höhe der Geldstrafe oder nur gegen die Dauer eines Führerscheinentzugs.
Bis zur mündlichen Verhandlung lässt sich der Einspruch auch folgenlos zurücknehmen. Es mag also in begründeten Fällen Sinn machen, fristgerecht Einspruch einzulegen und einmal die Gerichtsakte durchzusehen und dann nach Einschätzung der Lage zu entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt wird oder nicht. Kommen Sie aus dem Urlaub und finden einen Strafbefehl im Briefkasten vor und die Einspruchsfrist ist abgelaufen gibt es innerhalb einer Woche die Möglichkeit eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen (s.u. Fristen)
Wichtige Fristen
Bitte beachten Sie, dass in vielen Fallen alleine die Überschreitung von Fristen zu nachteiligen und nicht mehr rückgängig zu machenden Rechtsnachteilen führt. Sind Fristen vorgegeben, sind diese immer als Eingangstermin beim Adressaten zu verstehen. Es genügt also nicht, eine Erklärung innerhalb der Frist abzuschicken sondern diese muss innerhalb der Frist beim Empfänger eingehen. Gerichte haben hierzu Briefkastenanlagen, welche es feststellbar machen, ob ein Brief vor oder nach 24:00 Uhr eingeworfen wurde. In absoluten Ausnahmefällen ist es möglich bei unverschuldeter Fristversäumung einen Antrag auf Wiedereinsetzung zu stellen, dieser muss aber umgehend gestellt werden, sobald man von der Fristversäumung Kenntnis erlangt hat.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid ("Strafzettel")
Einspruch gegen Strafbefehl
Berufung gegen Zivilurteil
Berufung gegen Strafurteil
Widerspruch gegen Mahnbescheid
Widerspruch gegen Bescheide der Verwaltung
Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht
2 Wochen
2 Wochen
1 Monat
1 Woche
2 Wochen
1 Monat
3 Wochen nach Zugang der Kündigung
Wird - weil Sie der Briefträger zu Hause nicht antrifft - die Postsendung niedergelegt, so läuft die Frist ab Niederlegung, d.h. Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten und nicht ab Abholung bei der Post!




